Honorar

Rahmenbedingungen

Honorar

Einzeltherapie
Einzeltherapie
120,-

Preis je 50 Minuten *

120,-
Paar- & Familientherapie
Paar- & Familientherapie
140,-

Preis je 50 Minuten *

140,-
Coaching und Supervision für Einzelpersonen
Coaching und Supervision für Einzelpersonen
150/200,-

Preis je 50 Minuten **

150/200,-
Coaching und Supervision für Teams
Coaching und Supervision für Teams
140/200,-

Preis je 45 Minuten ** (max. 12 Personen)

140/200,-

Der erste Termin in der Praxis ist eine kostenpflichtige reguläre Arbeitseinheit von 50 Minuten.
Sie können mich sehr gerne vorab per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, um Fragen zu klären oder einen ersten Eindruck zu gewinnen.

 

Für größere Projekte mit Teams biete ich auf Wunsch eine kostenlose Kennenlern-Einheit von maximal 45 Minuten an.

 

Absageregelung: Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir das so früh wie möglich mitzuteilen. Ich ersuche um Verständnis, dass ich das Honorar für einen Termin verrechnen muss, der nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt wurde (bzw. 72 Stunden bei einer Doppelstunde), da ich mir diesen Termin nur für Sie freihalte.

 

Zahlungsmodalitäten: Überweisung nach jeder Sitzung bevorzugt, Barzahlung möglich, keine Zahlung mit Bankomat oder Kreditkarte.

* Bei Psychotherapie ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse möglich, ähnlich wie bei einem Wahlarzt. Sie benötigen eine ärztliche Überweisung/Bestätigung (z.B. von der Hausärzt:in) spätestens vor der zweiten Stunde und erhalten im Nachhinein einen Teilbetrag, z.B. ÖGK 31,50 €, BVAEB 42,40 €, SVS 45 € für 50 Minuten (Stand 1/2023). Meine Honorarnote muss eine Diagnose beinhalten und für mehr als 10 Stunden müssen wir gemeinsam nach der zehnten Stunde einen Antrag an die Krankenkasse ausfüllen.
Je nach Ihrem Vertrag ist auch eine Teilrefundierung oder Vollübernahme der Kosten durch private Krankenversicherungen möglich.

Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit, das Honorar enthält also keine Mehrwertsteuer.

 ** Berufsbezogenes Coaching oder Supervision können als Werbungskosten (Angestellte) oder Betriebsausgaben (Selbständige) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich geltend gemacht werden. 140,- für privat Zahlende und Non-Profit-Organisationen. 200,- für Unternehmen.

Das Honorar enthält keine Mehrwertsteuer („Kleinunternehmerregelung“; § 6 Abs 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz).

Rahmenbedingungen

für psychotherapeutische Behandlungen und für Coaching- oder Supervisionsprozesse

Die für mich und meine Klient:innen verbindlichen Rahmenbedingungen sind durch das österreichische Psychotherapiegesetz geregelt:

Verschwiegenheitspflicht, Dokumentationspflicht, Datenverarbeitung (gemäß Psychotherapiegesetz und DSGVO).

 

Psychotherapeut:innen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gem. §15 Psychotherapiegesetz (PG) 1990. Berufsangehörige sind somit zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse oder Informationen verpflichtet. Nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung tritt diese Verschwiegenheit außer Kraft.

 

Klient:innen haben gem. §1b PG 1990 die Möglichkeit, den Psychotherapeuten bestimmten Personen bzw. Institutionen gegenüber schriftlich von der Verschwiegenheit zu entbinden (z.B. Lehrerin eines Kindes). So können Informationen von Dritten angefordert oder ausgetauscht werden.

Mit Ihren Daten wird vertraulich umgegangen (§1b PG 1990), sie werden ausschließlich für folgende Zwecke verwendet:

  • Terminvereinbarungen (Anrufe, Mailbox, SMS, E-Mails)
  • Terminverwaltung 
  • Zustellung von Honorarnoten 
  • Dokumentation
 

Psychotherapeut:innen sind gem. §16a PG 1990 dazu verpflichtet, schriftliche Aufzeichnungen über gesetzte Maßnahmen zu führen. Also zum Beispiel Beginn und Ende der Therapie, psychotherapeutische Diagnosen oder Empfehlungen an Klient:innen, Ärzt:innen zu konsultieren. Diese Dokumentation muss zehn Jahre lang aufbewahrt werden, danach wird sie vernichtet.

 

Für Coaching und Supervision gelten in der Zusammenarbeit mit mir dieselben hohen Standards bezüglich Verschwiegenheit und Datenverarbeitung. Allfällige Änderungen wie z.B. die Entbindung einer Person von der Verschwiegenheit können in diesem Fall zwischen Klient:in und Coach auch mündlich geregelt werden und bedürfen nicht unbedingt der Schriftform.

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